Ablauf Unfallgutachten

Ein Unfall passiert meist unerwartet und bringt sofort viele Fragen mit sich. Was passiert jetzt? Wer hilft bei der Schadenaufnahme? Und wie läuft die gesamte Regulierung eigentlich ab? Für Betroffene wirkt der Ablauf oft kompliziert und bürokratisch.

Genau hier kommen wir als KFZ Gutachter ins Spiel. Wir dokumentieren den Schaden professionell, erstellen ein umfassendes Unfallgutachten und übernehmen mit unserem Rundum Service die komplette Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung. Für Sie bedeutet das: keine komplizierten Formulare, keine endlosen Telefonate, kein Stress – wir kümmern uns um alles, damit Sie schnell und sorgenfrei zu Ihrem Recht kommen. Im Folgenden erklären wir Schritt für Schritt den Ablauf eines Schadengutachtens.

Schritt 1: Kontaktaufnahme mit dem KFZ Gutachter und Terminvereinbarung

Mann nimmt Kontakt mir KFZ Gutachter auf

Nach einem Unfall ist der erste Schritt die direkte Kontaktaufnahme mit einem KFZ Sachverständigen in der Nähe. Wichtig: Sie als Geschädigter haben das Recht, den Gutachter selbst auszuwählen. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keinen Sachverständigen vorschreiben.

Ein erfahrener Gutachter kommt meist noch am selben Tag oder innerhalb von 24 Stunden zu Ihnen. Dadurch sparen Sie Zeit und können die Schadenregulierung sofort starten.

Die Terminvergabe erfolgt unkompliziert. Viele Sachverständige bieten eine 24 Stunden Termin Garantie.

Das bedeutet: Sie müssen nicht lange warten, sondern haben innerhalb kürzester Zeit einen Experten vor Ort.

Der Gutachter begutachtet das Fahrzeug entweder bei Ihnen zu Hause, an der Unfallstelle oder in der Werkstatt. So wird sichergestellt, dass der gesamte Schaden vollständig dokumentiert wird.

KFZ Gutachter bei der Arbeit

Schritt 2: Fahrzeugaufnahme vor Ort

Der KFZ Gutachter prüft das Fahrzeug gründlich. Er fotografiert die beschädigten Bereiche und nimmt die Fahrzeugdaten auf.

Dabei werden auch versteckte Schäden berücksichtigt, die für Laien oft nicht erkennbar sind.

Die Dokumentation umfasst:

  • Fotos der Schäden
  • technische Daten
  • Kilometerstand
  • Sonderausstattung
  • Zustand des Fahrzeugs

Je genauer die Aufnahme, desto stärker sind Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung abgesichert.

Schritt 3: Erstellung des Unfallgutachtens

Nach der Begutachtung erstellt der Gutachter ein ausführliches Unfallgutachten. Dieses enthält alle wichtigen Angaben zur Schadenshöhe und zur Reparatur.

Im Gutachten werden unter anderem erfasst:

  • voraussichtliche Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs
  • Restwert bei Totalschaden
  • mögliche Wertminderung
  • Nutzungsausfall

Das Gutachten ist damit die Grundlage für die Schadenregulierung. Ohne dieses Dokument könnten Ansprüche leicht gekürzt werden.

Schritt 4: Übermittlung an Versicherung und Anwalt

Das fertige Gutachten geht direkt an die gegnerische Versicherung. Viele Sachverständige übernehmen auch die Kommunikation mit Anwälten oder Werkstätten. So wird der Prozess für den Geschädigten besonders einfach. Der Vorteil: Sie müssen sich um nichts kümmern. Alles läuft über den Gutachter und gegebenenfalls den Anwalt.

Schritt 5: Auszahlung oder Reparatur

Auf Basis des Gutachtens zahlt die gegnerische Versicherung die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert. So wird sichergestellt, dass Sie finanziell nicht benachteiligt werden. Mit einem Gutachten haben Sie die Wahlfreiheit:

  • Sie können das Fahrzeug reparieren lassen.
  • Sie können sich den Betrag auch auszahlen lassen.

Beides ist rechtlich möglich und hängt von Ihrer persönlichen Entscheidung ab.

Kosten Unfallgutachten – wer zahlt?

Viele Unfallbeteiligte stellen sich sofort die Frage: Wer trägt die Kosten für das Gutachten? Die Antwort ist oft einfacher als gedacht.

Mehr Details dazu finden Sie in unserem Artikel: Unfallgutachten

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